Ab sofort können kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18×20 cm ausgegeben werden. Eine entsprechende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist heute in Kraft getreten. Auf Initiative von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte der Bundesrat am 18. März 2011 der neuen Regelung zugestimmt. Sie gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.
Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten auch die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, das heißt mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk.
Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden, die bei vielen Bikern als „Kuchenbleche“ bezeichnet werden, weil sie im Vergleich zum Motorrad überproportional groß wirken. (ampnet/jri)